Die vortrefflichsten Dinge

verlieren durch unzweckmäßige Planung ihren Wert.

Le Corbusier

 

 

Ein Haus sollte sich aus den Vorstellungen und Wünsche des Bauherrn heraus entwickeln. Damit es sein eigenes Gesicht erhält muss sorgfältig geplant und gebaut werden. Ein Haus geht eine Beziehung mit der Umgebung ein und muss Rücksicht auf die Landschaft oder das Stadtbild nehmen. Jedoch definiert gleichzeitig ein Haus die direkte Umgebung neu. Ein gut geplantes Haus ist der verantwortungsvolle Ausdruck seiner Bewohner. Es liegt in der Hand des Bauherrn, seine Vorstellungen und Wünsche in einem schöpferisch / kritischen Dialog mit dem Planverfasser umzusetzen. Das Ergebnis dieser Symbiose sind die Bauzeichnungen.

 

Aber wer darf Bauzeichnungen verfassen und im Rahmen eines Bauantrags bei der Baurechtsbehörde einreichen?

Für die Errichtung von Gebäuden, die der Baugenehmigung oder der Kenntnisgabe bedürfen, darf als Entwurfsverfasser für die Bauvorlagen nur bestellt werden, wer

  • die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ führen darf,
  • die Berufsbezeichnung „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“ führen darf, jedoch nur für die Gestaltung von Innenräumen und die damit verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden,
  • in die von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführte Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragen ist; Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Baden-Württemberg.

Für die Errichtung von

  • Wohngebäuden mit einem Vollgeschoss bis zu 150 m² Grundfläche,
  • eingeschossigen gewerblichen Gebäuden bis zu 250 m² Grundfläche und bis zu 5 m Wandhöhe, gemessen von der Geländeoberkante bis zum Schnittpunkt von Außenwand und Dachhaut,
  • land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebäuden bis zu zwei Vollgeschossen und bis zu 250 m² Grundfläche

dürfen auch andere Personengruppen die Bauzeichnungen entwerfen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Bautechniker /-innen
  • Meister des Maurer-, Betonbauer-, Stahlbetonbauer- und Zimmererhandwerks
  • Absolventen des Studiums Architektur, Innenarchitektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen
  • Personen, die in anderen Ländern der EU eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben.

Diese Angaben sind aus der Landesbauordnung des Landes Baden-Württemberg entnommen. Die Landesbauordnung differiert in den anderen Bundesländern geringfügig.

 

Wie findet man den richtigen Planverfasser für sein Bauvorhaben?

Die beste Werbung für einen Planverfasser ist einzig und allein die Werbung mit realisierten Bauvorhaben. Sollte der Entschluss gefasst sein, sich ein Eigenheim zu bauen, empfiehlt es sich, bei Verwandten, Freunden und Bekannten nach Erfahrungen mit Planverfassern zu fragen. Es ist auch zu empfehlen, die Baugebiete in der näheren Umgebung genau anzusehen. Sollte ein Gebäude dabei sein, das einem gefällt, kann der Planer in Erfahrung gebracht werden. Jeder stolze Hausbesitzer wird sehr gerne den Namen seines Planers verraten und über seine Erfahrungen mit diesem erzählen. Auf der anderen Seite wird auch jeder Planer gerne seine Referenzgebäude angeben, die er geplant hat. Ein weiterer Weg ist auch die Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes oder auch die Liste der Entwurfsverfasser der Ingenieurkammern.

Ich hoffe, dass ich Sie mit meinen Referenzgebäuden überzeugen konnte, Ihr Eigenheim mit mir als Planverfasser zu bauen.

Machen Sie den ersten Schritt zu Ihrer Traumimmobilie und rufen Sie mich an!

0162 / 62 72 995

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