Wer bauen will, hat die Wahl zwischen dem Kenntnisgabe- und dem Baugenehmigungsverfahren. In folgendem Text, erläutere ich den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens.

 

Wo wird das Baugesuch eingereicht?

Die kompletten Unterlagen werden bei der zuständigen Baurechtsbehörde bzw. bei der Gemeinde eingereicht. Im Fall der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu ist die Stadt eine untere Baurechtsbehörde und kann damit selbstständig über Baugenehmigungen und weitere baurechtliche Verfahren entscheiden.

 

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch?

Folgende Unterlagen müssen im Baugesuch enthalten sein:

  • Antrag auf Baugenehmigung,
  • Lageplan,
  • Schriftlicher Teil des Lageplanes,
  • Baubeschreibung,
  • Technische Angaben über Feuerungsanlagen,
  • Eventuell Angaben zu gewerblichen Anlagen,
  • Eventuell bautechnische Nachweise,
  • Bauzeichnungen
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung,
  • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau.

 

Welche Angaben müssen im Lageplan enthalten sein?

Der zeichnerische Teil des Lageplans muss folgende Angaben enthalten:

  • Für den zeichnerischen Teil ist der Maßstab 1:500 zu verwenden.
  • Der zeichnerische Teil muss auf der Grundlage eines nach dem neuesten Stand gefertigten Auszugs aus dem Liegenschaftskataster gefertigt sein.
  • Die Flächen, auf denen Baulasten ruhen bzw. geplant sind, sind darzustellen.
  • Die Abstandsflächen des Gebäudes sind auf dem zeichnerischen Teil darzustellen.

 

Bei folgenden zu errichtenden Gebäuden muss ein Sachverständiger den Lageplan zeichnen:

  • Das Gebäude wird an der Grundstücksgrenze errichtet.
  • Das Gebäude hält zu den Grenzen lediglich die vorgeschriebenen Mindesttiefen der Abstandsflächen ein.
  • Die Abstandsflächen liegen auf dem Nachbargrundstück.

 

Wie müssen die Baupläne gezeichnet sein?

Folgende Punkte müssen bei den Bauzeichnungen beachtet werden:

  • Die Bauzeichnungen sind im Maßstab 1:100 zu zeichnen.
  • Zu den Bauzeichnungen gehören die Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten.
  • In den Grundrissen sind Angaben über die vorgesehene Nutzung der Räume zu machen.
  • In den Ansichten ist das vorhandene und künftige Gelände anzugeben. An den Eckpunkten der Außenwände sind die Höhenlage des zukünftigen Geländes sowie die Wandhöhe, bei geneigten Dächern auch die Dachneigung und die Firsthöhe anzugeben.

 

Wie viele Ausfertigungen der Bauvorlagen müssen eingereicht werden?

In der Regel sind die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Ist für die Prüfung des Bauantrags die Beteiligung anderer Behörden oder Dienststellen erforderlich, kann die Baurechtsbehörde die Einreichung weiterer Ausfertigungen verlangen.

 

 

Können meine Nachbarn Einfluss auf mein Bauvorhaben nehmen?

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden die Angrenzer über Ihre Bauabsichten benachrichtigt. Die Angrenzer haben in einem Zeitraum von vier Wochen die Gelegenheit, die Planunterlagen einzusehen und eventuelle Einwendungen zu erheben. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, tritt ein endgültiger Rechtsverlust ein. Eine bloße Bemerkung, dass Einwendungen gegen das Bauvorhaben erhoben werden, ist nicht ausreichend.

 

Sollte ein Nachbar mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden sein, könnten sich unter Umständen unliebsame Unterbrechungen ergeben. Der Angrenzer hat die Möglichkeit, beim Baurechtsamt Widerspruch einzulegen oder bei Gericht Klage gegen das Bauvorhaben zu erheben. Damit eine einvernehmliche Lösung gefunden wird, sollten grundsätzlich die Baurechtsbehörde, der Bauherr und der betroffene Nachbar im persönlichen Gespräch bleiben. Die Erfahrung zeigt, dass ein Konsens meinst schon durch geringfügige Änderungen der Baupläne erreicht werden kann.

 

Die Einwendungen der Angrenzer werden von der Baurechtsbehörde abgewiesen, wenn diese nicht in Ihren nachbarschützenden Rechten verletzt werden.

 

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?

Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab. Hauptsächlich wird die Dauer von der Anzahl der beteiligten Stellen, die beteiligt werden müssen, beeinflusst. In der Regel kann aber mit einer Verfahrensdauer von einem Monat bis vier Monate gerechnet werden.

 

Wie hoch sind die Kosten des Baugenehmigungsverfahrens?

Die Gebühren werden nach den jeweiligen Satzungen der unteren Baurechtsbehörden festgesetzt. Die jeweiligen Gebührensatzungen können bei der jeweiligen Gemeinde abgefragt werden. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 5 und 6 Promille der Baukosten. Für Befreiungen der im Bebauungsplan festgesetzten Eckpunkte werden gesonderte Gebühren erhoben.

 

Kann das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden?

Das Baugenehmigungsverfahren kann beschleunigt werden, indem Sie persönlich auf Ihre Nachbarn zugehen und Ihre Zustimmung zu den Bauplänen einholen. Ein positiver Nebeneffekt dieser Maßnahme ist, dass Einwendungen und daraus resultierende Nachbarschaftsstreitigkeiten vorgebeugt werden kann.

 

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Wie läuft ein Baugenehmigungsverfahren ab?